Die Klasse B197

Hier findest Du einige Gedanken von uns zum Thema Klasse B197

( Automatikausbildung)

Was ist die Klasse B197?

Wer den „normalen“ Pkw-Führerschein der Klasse B machen will, muss bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Kraftfahrzeug er sie absolviert. Bei einer Prüfung in einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe wird in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Kraftfahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.

Wie wir zur B197 Ausbildung stehen

Zum jetzigen Zeitpunkt bieten wir KEINE Ausbildung B197 an. Wir haben uns bewusst dagegen entschieden. Folgende Gründe sprechen für uns dagegen:

Die Ausbildung B197 schreibt eine Mindeststundenanzahl von 10 x 45 Minuten auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe vor. Wenn der Fahrlehrer dann eine sogenannte „Schaltkompetenzprüfung“ durchführt, bestätigt er damit das der Fahrschüler schalten kann.

Leider haben wir in der Vergangenheit festgestellt das es Fahrschulen gibt die diese Art der Ausbildung stark vernachlässigen. In diesem Bereich werden „Schaltkompetenznachweise“ ausgestellt, ohne das die nötige Kompetenz zum Führen eines Schaltwagens vorhanden sind.

Unsere Erfahrung ist so das eine vernünftige Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug ca 2/3 der normalen Führerscheinausbildung einnimmt. Dabei ist nicht so sehr das Schalten das Problem, sondern das Zusammenspiel zwischen Schalten und allen anderen Fahraufgaben im Straßenverkehr.

Will man also dieses Ziel erreichen, ist unserer Meinung nach eine Mindestanzahl von 10 x 45 Minuten zu wenig.

Warum machen wir es nicht einfach anders?

Unserer Ansicht nach müsste eine richtige Ausbildung anders ablaufen. Der Fahrschüler durchläuft die Ausbildung gemäß der FahrschAusbO in der Grundausbildung und den SoFa komplett auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltung. Lediglich die Reife- und Teststufe wird auf einem Automatik-Kraftfahrzeug absolviert.

In der Reife- und Teststufe wiederholt der Fahrschüler alles bis dahin gelernte mit dem Automatik-Kraftfahrzeug. Somit ist sichergestellt das er auch nach seiner Prüfung Schalt-Kraftfahrzeuge sicher führen kann.

Jetzt könnten wir es ja auch in der für unserer Meinung nach richtigen Art und Weise ausbilden.

Das ist Grundsätzlich richtig. Aber in erster Linie erschließt sich uns nicht der Sinn dieser Ausbildung. Wenn ein Fahrschüler 2/3 der Ausbildung auf einem Schalter gemacht hat besteht keine Notwendigkeit ihn auf einem Automatik zur Prüfung zu schicken. Die Prüfung auf einem Automatik ist nicht einfacher als auf einem Schalter. In seinen vergangenen mehr als 25 Jahren als Fahrlehrer sind bei Klaus keine fünf Fahrschüler durchgefallen weil sie in der Prüfung schwere Fehler beim Schalten gemacht haben.

Und wenn ein Fahrschüler Probleme mit dem Schalten hat, und dieses dazu führt das er auf dem Schalter keine Prüfung machen kann, dann muss man auch ehrlich sein und sagen das auch die B197 Ausbildung dann nicht die richtige ist. Denn dann bekommt er die Erlaubnis einen Schalter fahren zu dürfen, obwohl er dazu nicht uneingeschränkt und gefahrlos für sich und andere in der Lage ist.

Darüber hinaus ist auch die Wirtschaftlichkeit unserer Fahrschule ein nicht unerheblicher Faktor. Es macht unserer Meinung absolut keinen Sinn für jeden Fahrlehrer ein Automatikfahrzeug anzuschaffen das dann die meiste Zeit ungenutzt rum steht. Außerdem ist es im Moment so das ausreichend Fahrschüler immer noch die klassische Ausbildung machen wollen und das Angebot von B197 nicht zu einem Mehr an Kunden führt.

Solltest Du dich dazu entscheiden eine Ausbildung B197 in einer anderen Fahrschule zu absolvieren dann achte bitte sehr genau darauf das Du das Schalten wirklich RICHTIG beigebracht bekommst. Es gibt leider Kollegen denen ist es egal ob Du Schalten kannst oder nicht. Denn kontrollieren kann das keiner……